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   BVerwG, 11.12.1964 - VII P 3.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,547
BVerwG, 11.12.1964 - VII P 3.64 (https://dejure.org/1964,547)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1964 - VII P 3.64 (https://dejure.org/1964,547)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1964 - VII P 3.64 (https://dejure.org/1964,547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkungsrechte des Personalrats - Begriff der Abordnung - Wechsel der Dienststelle - Beschäftigung eines Beamten in einem anderen Aufgabenbereich - Zuweisung einer Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    NdsPersVG § 77 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 106
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII P 3.64
    Der angerufene Senat habe in seinem Beschluß vom 8. Juni 1962 (BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61]) dargelegt, daß eine Abordnung im beamtenrechtlichen Sinne stets auch eine Abordnung im Sinne des § 9 PersVG sein werde, eine Abordnung im Sinne des § 9 PersVG jedoch nicht notwendig den Erfordernissen einer beamtenrechtlichen Abordnung zu genügen brauche.
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII P 10.65

    Rechtsmittel

    Die von dem Antragsteller bezeichneten Entscheidungen des Senats vom 30. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 359) und vom 11. Dezember 1964 (BVerwGE 20, 106 [BVerwG 11.12.1964 - VII P 3/64]) sind zu den Vorschriften des niedersächsischen und bremischen Personalvertretungsgesetzes ergangen, die insoweit anders lautende Regelungen enthalten als § 68 des PersVG NW.

    Während diese Vorschrift nur Versetzungen zu einer anderen Dienststelle und anderweitige Verwendungen innerhalb derselben Dienststelle erfaßt, erstreckt sich nach § 77 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen vom 4. März 1961 (GVBl. S. 79), zu dem die Entscheidung BVerwGE 20, 106 [BVerwG 11.12.1964 - VII P 3/64] ergangen ist, die Mitwirkung des Personalrats auch auf die Abordnung von Beamten, sofern sie den Zeitraum von einem Jahr überschreitet.

  • BVerwG, 23.08.1967 - II B 15.67

    Anspruch auf Vergütung für Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst - Zulässigkeit

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1964 - BVerwG VII P 3.64 - (BVerwGE 20, 106 [BVerwG 11.12.1964 - VII P 3/64]) beruht auf der Anwendung niedersächsischen Beamtenrechts und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 1960 (VerwRspr. Band 14 Nr. 115) auf der Anwendung hessischen Beamtenrechts.

    Übrigens ist dem Beschluß BVerwGE 20, 106 [BVerwG 11.12.1964 - VII P 3/64] entgegen den Darlegungen in der Beschwerdeschrift nicht die Rechtsauffassung zu entnehmen, daß in der Übertragung "einer neuen, den Bediensteten über das normale Maß hinaus belastenden Aufgabe eine Nebentätigkeit zu sehen ist"; das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich die Auffassung vertreten, daß jedenfalls dann keine Nebentätigkeit übertragen ist, wenn die bisherige Pflichtstundenzahl eines Berufsschullehrers nicht erhöht wurde.

  • BVerwG, 30.01.1969 - II B 9.68

    Ausgestaltung des Hauptamtes eines Beamten als Ausfluss der Organisationsgewalt

    In diesem Zusammenhang beruft sich die Beschwerde zu Unrecht auf den Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, indem sie geltend macht, das Berufungsurteil beruhe mit seinen Ausführungen, es handle sich nicht etwa um eine "Teil"-Abordnung im Sinne des § 27 BBG, auf einer Abweichung von dem Beschluß des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1964 - BVerwG VII P 3.64 - (BVerwGE 20, 106 [BVerwG 11.12.1964 - VII P 3/64]).
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